Das Landgericht München I hat heute um 13.30 Uhr eine weitere
einstweilige Verfügung gegen Frau von Heute (Springer Verlag) zugunsten Frau im
Trend (Senator Verlag Offenburg) erlassen. Das Heft ist heute früh
erschienen.
Wir meinen, dass der Verlag jetzt erst recht sogar wegen
vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung ersatzpflichtig ist. Die neue
einstweilige Verfügung können Sie hier abrufen. Die erste einstweilige Verfügung ist genau vor
einer Woche erlassen worden. Sie können die erste einstweilige Verfügung in
dieser Rubrik unter dem 28. April nachlesen.
Die Zusammenhänge haben wir in
dieser Rubrik am 26. April dargestellt. Hinzukommt nun, dass „Frau von Heute”
heute mit einem weiteren Heft erschienen ist, bei dem für die Schrift nur eine
andere Farbe gewählt worden ist. Die Abwandlung können Sie der einstweiligen
Verfügung von heute im Vergleich zu dem Heft entnehmen, das wir in dieser Rubrik
unter dem 28. April ins Netz gestellt haben.
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