Wenn man keinen Beifahrer hat, am besten klingeln lassen und das Handy nicht anfassen. Am 01.12.2014 hatten wir berichtet, dass vom Fahrer im Auto nicht einmal aufs Handy geschaut werden darf, um die Uhrzeit fest zu stellen.
Wer ein modernes Auto hat, kann bis an die nächste Ampel fahren, um das Gespräch anzunehmen oder wegzudrücken. Das OLG Hamm (Az.: 1 RBs 1/14) sieht nämlich keine verbotswidrige Nutzung, wenn das Fahrzeug steht und der Motor in Folge eines automatischen Ausschaltens des Motors (Start-Stopp-Funktion) ausgeschaltet ist.
Jetzt hat das OLG Köln (Az.: 1 RBs 284/14) das Weiterreichen des Telefons an den Beifahrer für unbedenklich gehalten. Die bloße Weitergabe eines Mobiltelefons während der Autofahrt ohne vorheriges Ablesen des Displays stellt nach der Auffassung des Gerichts keinen eigenen Kommunikationsvorgang dar.
Eine Benutzung im Sinne der Bußgeldvorschrift ist jedoch das Aufnehmen des Mobiltelefons, Ablesen der Nummer und anschließendes Ausschalten des Geräts; das „Wegdrücken“ eines eingehenden Anrufs; das Aufnehmen des Mobiltelefons, um ein eingehendes Gespräch entgegenzunehmen, auch wenn die Verbindung letztlich nicht zustande kommt; das Abhören eines Signaltons, um dadurch zu kontrollieren, ob das Handy ausgeschaltet ist.
Das Gericht ergänzt jedoch, dass sich eine bloße Ortsveränderung des Mobiltelefons nicht die Funktionalität des Geräts betrifft. Daher erfüllt nach der Auffassung des OLG Köln derjenige den Bußgeldtatbestand nicht, der das Mobiltelefon lediglich aufnehme, um es andernorts wieder abzulegen oder dem Beifahrer zu geben.