Der Arbeitsvertrag kann unter bestimmten Voraussetzungen den Mitarbeiter rechtswirksam verpflichten, private Fahrten unter Alkoholeinfluss zu unterlassen. Das Bundessozialgericht hat ein Urteil der Vorinstanz mit der Begründung aufgehoben, dass bei einem Berufskraftfahrer diese vertragliche Verpflichtung rechtswirksam ist und das Arbeitsamt bei einer Kündigung das Arbeitslosengeld sperren darf. Az.: B 11 AL 69/02 R.