Wundern Sie sich nicht, wenn Sie künftig auf bundesweit zugelassenen Fernsehsendern mehr regionale Werbespots sehen: Nach einem am 17.12.2014 ergangenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (Az.: 6 C 32.13, siehe Pressemiteilung) darf ProSieben regional begrenzte Werbespots senden. ProSieben hatte gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin Sprungrevision eingelegt, der das Bundesverwaltungsgericht stattgegeben hat. Der Sender sei, so das Gericht, hinsichtlich des „ob“ und „wie“ der Werbung frei, es gebe keine einschränkenden Vorgaben zum Verbreitungsgebiet von Werbespots. Demgemäß darf ProSieben jetzt regional begrenzte Spots zeigen.
Die Zeitungsverleger kritisieren bereits heute diese Entscheidung. Sie halten eine Änderung des Rundfunkstaatsvertrages für angemessen. Denken Sie nur an die vielen Regionalzeitungen und die Anzeigenblätter.