Das OLG Hamburg (Az.: 3 U 96/12) hat in einer aktuellen Entscheidung über die Verwendung von genähten Zeichen auf Jeanshosen den markenmäßigen Gebrauch wie folgt definiert:
Ein Zeichen wird von einem Dritten für seine Waren oder Dienstleistungen in der Weise benutzt, dass die Abnehmer es als Herkunftskennzeichnung dieser Waren oder Dienstleistungen auffassen, der Verkehr also annimmt, dass das Zeichen dazu dient, die Produkte eines Unternehmers von Waren anderer Unternehmer zu unterscheiden.
Nach der Auffassung des Gerichts ist die markenmäßigen Benutzung tatbestandsbezogen zu bestimmen: Soweit der Verwechslungsschutz betroffen ist, ist eine Verwendung zu fordern, die in die Hauptfunktion der Marke – die Herkunftshinweisfunktion – eingreift. Ein markenmäßiger Gebrauch ist allein dann zu verneinen, wenn der Verwender das Zeichen lediglich zur Kennzeichnung der besonderen Eigenschaften der von ihm angebotenen Ware auf eine Weise benutzt, die ausschließt, dass der Verkehr das Zeichen als betriebliches Herkunftszeichen auffasst. Maßgebend ist dafür die Auffassung eines verständigen Durchschnittsverbrauchers derjenigen Verkehrskreise, die von den vertriebenen Waren angesprochen werden. Ausreichend ist es dabei bereits, wenn nur Teile der angesprochenen Verkehrskreise der Verwendung des Zeichens eine markenmäßige Bedeutung beimisst.
Anmerkung
Was die Entscheidung in Bezug auf Rechtstatsachen betrifft, ist sie fortschrittlich. Dennoch müssen Einzelheiten hinterfragt werden. So ist ganz neu, dass das Gericht auf „Teile der angesprochenen Verkehrskreise” abstellt. Obwohl der Verfasser dieser Zeilen schon hunderte Urteile hinsichtlich der Pluralität der Wirklichkeit gelesen hat, ist ihm das Kriterium „Teile der angesprochenen Verkehrskreise” noch nie begegnet.
Zur Bedeutung der pluralistischen Wirklichkeit für das Recht finden Sie hier links auf unserer Homepage über die Suchfunktion zahlreiche Hinweise, wenn Sie Fachbegriffe eingeben wie „Verkehrsauffassung” und „pluralistische Wirklichkeit” sowie „Dezisionismus” eingeben.