Ein stadtbekannter Gauner steht wegen Betrugs vor Gericht. Selbstverständlich nimmt er sich den besten Strafverteidiger- und wird tatsächlich freigesprochen. Die Honorarrechnung ist allerdings gepfeffert. Im Antwortschreiben des Gauners an seinen Verteidiger heißt es: „ Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, mit Ihrer Honorarrechnung übertreiben Sie doch. Sie haben wohl vergessen, dass ich der Gauner bin und nicht Sie.”
Quelle: Loeffler, Juristenwitze