Der Presserat hat gestern entschieden, was zumindest seit dem Jahre 2009 selbstverständlich sein müsste:
Redaktionen dürfen nicht etwa dann den Pressekodex missachten, wenn sie Beiträge auf Plattformen Dritter veröffentlichen; zum Beispiel auf Facebook.
Den Pressekodex und seine Richtlinien finden Sie übersichtlich auf der Homepage des Dt. Presserats www.presserat.de.
Wenn Sie auf unserer Homepage bei der Suchfunktion, Startseite links, Pressekodex oder Ethik eingeben, gelangen Sie zu zahlreichen Meldungen und Entscheidungen aus der Praxis.
Zumindest seit dem Jahre 2009 ist diese Rechtslage deshalb selbstverständlich, vgl. oben, weil 2009 der Presserat seine Zuständigkeit für Beschwerden über Online-Veröffentlichungen beschlossen hat.