„Im Parlamentarischen Rat wurde vorgeschlagen, das Recht auf Arbeit in das Grundgesetz aufzunehmen. Der (spätere Bundespräsident) Theodor Heuss erwiderte: 'Dann beantrage ich auch die Aufnahme des Rechts auf Faulheit!' ”
Quelle: Zitiert u.a. auf der Homepage von Prof. Dr. Joachim Loeffler. Dem Verfasser dieser Zeilen liegen die Sitzungsprotokolle vor. Eröffnet wurde der Parlamentarische Rat am 1. September 1948 (Festakt). Er hat auf der Basis der Vorarbeiten des Konvents von Herrenchiemsee das Grundgesetz ausgearbeitet. Ihm gehörten 65 stimmberechtigte Abgeordnete der westlichen Besatzungszonen sowie fünf nicht stimmberechtigte Abgeordnete aus Berlin an. Präsident war Konrad Adenauer. Die Vorsitzenden der drei größten Fraktionen waren Anton Pfeiffer (CDU/CSU), Carlo Schmid (SPD) und Theodor Heuss (Liberale). Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz unterzeichnet und verkündet.