Ein Anbieter stellte auf der Plattform „amazon.de“ ein Produkt ein, das er an eine bestehende Angebotsseite eines Dritten „anhängte“. Damit erfolgte sein Angebot mit der Produktbeschreibung und mit dem Produktbild des „früheren” Anbieters, nur dass der Hinweis „Verkauf und Versand durch…“ auf seinen Namen lautete. Das Produktbild war ohne Erlaubnis des Nutzungsberechtigten eingestellt worden.
Das LG Köln (11.08.2014 auf unserer Website).

Anmerkung
Die Probleme der Rechtsprechung zur Frage der Gerechtigkeit greifen in diesem und in den meisten weitergehenden Fällen voll. Welche Lösung ist gerecht? Die Juristen pendeln zwischen dem Positivismus und dem Naturrecht. Die Wissenschaft stellt kein Mittel zur Auslegung zur Verfügung. Man müsste zwischen Positivismus und Naturrecht hindurch einen Weg finden. Die philosophische und die sonstige Wissenschaft haben dieses philosophische Problem noch nicht lösen können. Die Folge: Letztlich entscheidet der Richter - wenn auch verantwortungsbewusst - nach eigenem Gutdünken. Es gibt jedoch 25.000 Richter. Jeder hat sein eigenes Rechtsgefühl. Das Rechtsgefühl ist angeboren und bildet sich spätestens bis zum 3. Lebensjahr aus. Die anderen Rechtsordnungen wissen keine bessere Lösung. Im Gegenteil. in den englischen Urteilen liest man zum Beispiel, es müsse deshalb nach dem gesunden Menschenverstand entschieden werden. Aber der eine mit gesundem Menschenverstand vertritt diese Meinung und der andere die gegenteilige. Und da sagen die Juristen, sie hätten "Gerechtigkeit als Beruf". So der Titel eines Buches von Heldrich/Schmittchen, die das Problem durchaus erkannt haben. Der Verf. dieser Zeilen meint, er hätte diesen Weg gefunden. Wenn er Glück hat, wird diese Lehre in vielen Jahrzehnten anerkannt werden. -- Siehe auch die Texte auf unserer Homepage zum richterlichen „Dezisionismus” über die Suchfunktion links auf unserer Startseite.