Das Amtsgericht Steinfurt hat in einem Urteil mit dem 20.06.2013 berichtet, nämlich: Wenn die Kosten in einem krassen Missverhältnis zu dem erreichbaren wirtschaftlichen Vorteil für den Mandanten stehen.
b. Die Grundsätze gelten nicht, wenn der Mandant nachweist, dass ausdrücklich eine unentgeltliche Beratung vereinbart worden ist.