„Der Richter zum einzigen Zeugen: 'So, Herr Zeuge, Sie konnten also den Angeklagten einwandfrei erkennen?' - 'Ja.'
Der Verteidiger: 'Herr Richter, das kann gar nicht sein. Der Zeuge war mindestens 25 m entfernt, es war Nacht, es gab keine Laterne und es war stockdunkel, denn ... sehen Sie mal hier in meinen Kalender ... es war Neumond, also Mondfinsternis!'
Der Angeklagte wird freigesprochen.
Drei Tage später kommt der jetzt Freigesprochene zum Anwalt und beschwert sich über die Kostennote. Sagt der Anwalt: 'Das Honorar ist mehr als angemessen. Was denken Sie denn eigentlich, was es kostet, extra einen Kalender zu drucken?' ”
Quelle: in Anlehnung an D. Fleischmann, Sammlung: Löffler, Juristenwitze.