FOCUS TV hat vor dem Niedersächsischen OVG (Az.: 10 ME 99/13) einen wichtigen ersten Sieg im Streit um die Ausstrahlungsrechte für Drittsendezeiten im Programm des Hauptveranstalters RTL i.S.d. § 31 Rundfunkstaatsvertrag, RStV, errungen. Das OVG stellte fest, dass die Beschwerde von FOCUS TV gegen den erstinstanzlichen, noch ablehnenden Beschluss des VG Hannover (Az.: 7 B 5663/13) begründet ist und änderte die Entscheidung ab. Die gegen die Anordnung des Sofortvollzugs vorgetragenen formellen und materiellen Bedenken genügten dem OVG, um die Aufhebung zu beschließen. Damit ist das Verfahren um die Ausstrahlung der Drittsendezeiten wieder vollkommen offen.
Im Hauptsacheverfahren muss nun geklärt werden, ob die materiell-rechtlichen Bedenken von FOCUS TV bzgl. der aktuellen Lizenzvergabe durchdringen werden. Das OVG hat zur Verfahrensbeschleunigung einige "Segelanweisungen" gegeben, die auch für das Hautsacheverfahren FOCUS TV einen positiven Ausblick im Hinblick auf eine eigene Lizenzierung ermöglichen.
Wir berichten über den Ausgang und freuen uns mit unseren Mandanten.