Vorgestern hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Übergangsregelungen für die Besoldung von Beamten, die an eine Gehaltseinstufung nach Lebensalter anknüpfen, grundsätzlich rechtmäßig sind. Sie müssen jedoch ein legitimes Ziel verfolgen und zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich sein. Vgl. Vorlagefrage Rs. C-501/12.