Mit einem vor wenigen Tagen zugestellten Hauptsacheurteil hat das Landgericht Berlin klargestellt: Inhaltlich wahre Berichte über die Trennung einer bekannten Politikerin von ihrem Ehemann müssen beide Partner hinnehmen, auch wenn sie nur sporadisch zusammen öffentlich aufgetreten sind. Deshalb wurde die Klage der Betroffenen gegen BUNTE abgewiesen.
Durch seine Entscheidung, die Sie hier abrufen können, erteilt das Gericht implizit auch der Argumentation der Kläger in der Absage, BUNTE hätte schon durch die durchgeführten Recherchen vor Ort die Persönlichkeitsrechte verletzt.
Das (noch nicht rechtskräftige) Urteil ordnet die Berichterstattung über die Trennung nur der „Privatsphäre am Rande zur Sozialsphäre“ zu und erkennt ein konkretes öffentliches Informationsinteresse an. Damit wird es für Politiker schwieriger, in „schlechten Zeiten“ die Privatsphäre gegen eine Berichterstattung in Stellung zu bringen, gegen die sie in „guten Zeiten“ nichts einzuwenden hatten. Auch ein Archivbild eines gemeinsamen öffentlichen Auftritts durfte gebracht werden.