In Deutschland werden öfters Bezeichnungen mit „Nazi” zu streng beurteilt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ließ es gestern mit einem Hinweis auf die in Art. 10 EMRK festgelegte Meinungsfreiheit zu, dass im Rahmen von Kommunalwahlen ein Bürgermeisterkandidat als Sympathisant von Neo-Nazi-Organisationen bezeichnet wurde. Bekannt ist bis jetzt nur die Pressemitteilung zum EGMR Urteil von gestern. Az.: 5709/09.
In Deutschland wurde dagegen ein Schmerzensgeld von 3.000 Euro zugesprochen.