Wohl am bekanntesten ist das Urteil Martin Luthers über die Juristen, das heute im digitalen Zeitalter noch mehr als früher gilt:
„Denn ein Jurist, der nicht mehr denn ein Jurist ist, ist ein arm Ding.”
Martin Luther begann im Jahre 1501 ein Jurastdium, brach es 1505 ab und studierte später Theologie.