Der deutsche Presserat rügte öffentlich, vgl. Presseinformation des Deutschen Presserats, einen Kommentar der Leipziger Volkszeitung. Der Kommentator hatte Stellung zu einer Kundgebung von NDP und Antifa im Zusammenhang mit der Errichtung eines Asylbewerberheims bezogen und schrieb unter anderem, „der braune und rote Abschaum“ möge sich von diesem Ort fernhalten. In dieser Formulierung sah der Beschwerdeausschuss einen Verstoß gegen Ziffer 9 des Pressekodex, welche lautet „Es widerspricht journalistischer Ethik, mit unangemessenen Darstellungen in Wort und Bild Menschen in ihrer Ehre zu verletzen“. Der Presserat befand: Menschen als „Abschaum“ zu bezeichnen, verletzt ihre Menschenwürde.