Vor kurzem hatte der BGH (Az.: VIII ZR 198/10) noch mieterfreundlich entschieden, dass zum Ende der Mietzeit die Wohnung nicht unbedingt weiß gestrichen an den Vermieter übergeben werden muss. Die im streitgegenständlichen Mietvertrag enthaltene Farbvorgabe („weiß”) im Zeitpunkt der Rückgabe schränkt nämlich nach Ansicht des Gerichts die Gestaltungsfreiheit des Mieters in einer Weise ein, die nicht durch berechtigte Interessen des Vermieters gerechtfertigt ist und den Mieter deshalb unangemessen benachteiligt. Das berechtigte Interesse des Vermieters geht nur dahin, die Wohnung in einem Dekorationszustand zurückzuerhalten, der dem Geschmack eines größeren Interessentenkreises entspricht und eine rasche Weitervermietung ermöglicht. Eine Dekoration in anderen dezenten Farbtönen erschwert eine Weitervermietung nicht.
Nach der neuesten Entscheidung des BGH, Az.: VIII ZR 416/12, zu der bis jetzt nur eine Pressemitteilung, vorliegt, muss ein Mieter aber Schadensersatz leisten, wenn er eine in neutralen Farben gestrichene Wohnung mit einem farbigen Anstrich versieht und nach Beendigung der Mietzeit die Wohnung so an den Vermieter zurückgibt. In dem jetzt vom Gericht zu entscheidenden Fall hatte der Mieter die Doppelhaushälfte in weißer Farbe frisch renoviert übernommen. Er strich einzelne Wände in kräftigen Farben (rot, blau, gelb) und gab das Objekt in eben diesem Zustand zurück. Daraufhin ließ der Vermieter die farbig gestalteten Wände von einem Maler zunächst mit Haftgrund und anschließend alle Wände und Decken zweimal mit Wandfarbe überstreichen. Nach teilweiser Verrechnung mit der vom Mieter geleisteten Kaution wurde noch ein Schadensersatzbetrag von 1.836,46 Euro eingeklagt. Der BGH stellte grundsätzlich eine Schadensersatzpflichtet fest, wenn eine in neutraler Dekoration übernommene Wohnung bei Mietende in einem ausgefallenen farblichen Zustand zurückgeben wird. Den Schaden des Vermieters sah das Gericht in dem Umstand, dass eine für breite Mieterkreise nicht akzeptable Art der Dekoration vom Vermieter beseitigt werden musste.