Ein Rentner lebte schon seit mehr als 7 Jahren von seiner Frau getrennt. Den Scheidungsantrag hat er jedoch erst zwei Monate, nachdem er eine Million Euro im Lotto gewonnen hatte, gestellt. Muss der Rentner den Gewinn teilen? Das Amtsgericht Mönchengladbach und das Oberlandesgericht Düsseldorf urteilten entgegengesetzt. Entscheiden wird nun der Bundesgerichtshof. Wie?
Der FOCUS 41/2013:
„Die Frankfurter Anwältin Kristina Gräfin Pilati rechnet damit, dass der BGH 'den Gewinn ganz normal dem Zugewinnausgleich unterstellt'. Ein derartiger Geldregen zähle nicht zum sogenannten privilegierten Vermögen wie beispielsweise eine Erbschaft, so Pilati. Folgt der BGH dieser Einschätzung, wird der Gladbacher Lotto-König vermutlich zahlen müssen.”