Prinzessin Caroline von Hannover ist erneut vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) unterlegen. Dort wendete sie sich gegen den Abdruck von Fotos, die im Jahre 2002 in der deutschen Presse erschienen waren und deren Veröffentlichung das Bundesverfassungsgericht im Februar 2008 im Rahmen des abgestuften Schutzkonzeptes zum Bildnisrecht (Eintrag vom 25.06.2008).
Die Prinzessin warf der deutschen Justiz vor, die weitere Veröffentlichung der Bilder nicht unterbunden und daher ihr Recht auf Schutz des Privatlebens verletzt zu haben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte folgte jedoch der angegriffenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und wies ihre gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtete Beschwerde am 19.09.2013 zurück. Die Entscheidung liegt schriftlich noch nicht vor – bislang lässt sich nur auf eine Pressemitteilung verweisen.
Schon im letzten Jahr scheiterte Caroline mit einem ähnlichen Begehren. Auch damals hatte der EGMR ihre Beschwerde gegen die Rechtsprechung zum abgestuften Schutzkonzept des deutschen Bildnisrechts zurückgewiesen (vgl. unseren Eintrag vom 07.02.2012).