Der Fall
Mehrere Eigentümer von Grundstücken, die sich neben einem öffentlichen Kinderspielplatz befinden, wenden sich gegen dessen Vergrößerung, der zu einem erhöhten Lärmpegel führe, u.a. würden die Kinder beim Spielen auf dem Motto-Spielplatz Indianergeheul und Gewehrfeuer nachahmen.
Das Urteil
Die Klage wurde vom Verwaltungsgericht Berlin (Az. VG 10 K 317.11) abgelehnt. Den Klägern steht kein aus dem Rechtsgedanken der §§ OVG Koblenz entschieden.