Die ERGO Versicherung warb auf ihrer Webseite mit der Bezeichnung „ERGO Kundenanwalt“. Die Rechtsanwaltskammer Berlin erwirkte nun beim Landgericht Düsseldorf (Az. 34 O 8/13 U) einen entsprechenden Unterlassungstitel gegen die ERGO Versicherung, welcher der Versicherung diese Form der Werbung untersagt. Das Gericht entschied, dass die Werbung mit der Bezeichnung „Kundenanwalt“ irreführend ist. Es werde der falsche Eindruck erweckt, der „Kundenanwalt“ sei ein Rechtsanwalt. Zudem werde der Eindruck erweckt, er vertrete Kunden der ERGO Versicherung gegenüber Dritten oder gegenüber der Versicherung selbst. Der Begriff des Anwalts werde, so das LG Düsseldorf, in der deutschen Sprache mit dem Begriff des Rechtsanwalts gleichgesetzt. Eine im Fließtext enthaltene Erklärung, dass der Kundenanwalt kein Jurist sei, mag nach Meinung des Gerichts die Irreführung nicht aus der Welt zu schaffen. Die ERGO Versicherung hat - tatsächlich - bereits angekündigt, gegen dieses Urteil Berufung einlegen zu wollen.