„Ein stadtbekannter Gauner steht wegen Betruges vor Gericht. Selbstverständlich nimmt er sich den besten und teuersten Strafverteidiger - und wird tatsächlich freigesprochen. Die Honorarrechnung ist allerdings auch gepfeffert. Im Antwortschreiben des Gauners an seinen Verteidiger heißt es: „Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, mit Ihrer Honorarrechnung übertreiben Sie doch ein wenig. Sie haben wohl vergessen, daß ich der Gauner bin und nicht Sie ...“