Fall:
Der Kläger hatte bei der beklagten Bank ein Bankschließfach gemietet. Er verwahrte in ihm seit Jahren seine Wertsachen. Seiner Ehefrau hatte er eine Vollmacht eingeräumt und einen Schlüssel für das Schließfach überlassen. Die Vollmacht widerrief der Kläger, weil er sich mit seiner Ehefrau zerstritten hatte, später gegenüber der Bank, den Schlüssel verlangte er jedoch von seiner Ehefrau nicht heraus. Die Bank versäumte es, den Widerruf der Vollmacht in ihrer internen Besucherkartei zu vermerken. So konnte die Ehefrau sich bei der Bank den Zugang zum besonders gesicherten Bereich, in dem die Bankschließfächer sich befinden, verschaffen, und die dort verwahrten Wertsachen ihres Mannes entnehmen. Wegen dieser Schädigung verlangte der Ehemann Schadensersatz von der Bank.
Entscheidung:
Das OLG Düsseldorf (Az. I-24 U 193/11) gab der Klage nicht statt.
Begründung
Die Bank habe zwar schuldhaft ihre Sorgfaltspflichten aus dem Mietvertrag verletzt, indem sie der Ehefrau des Klägers unberechtigt den Zugriff auf das Bankschließfach ermöglichte. Grundsätzlich würde die Bank in einem solchen Fall deshalb auch haften. Aber Achtung: Der Kläger konnte nicht beweisen, was Inhalt des Bankschließfachs war und daher entwendet worden ist. Eine Beweislastumkehr nimmt die Rechtsprechung nur dann an, wenn die Gefahr besteht, dass ein Beweis sonst gänzlich verloren geht.“, urteilte das Gericht. Auch Beweiserleichterungen kämen dem Kläger vorliegend nicht zugute.
Wie freilich der Kläger einen solchen Beweis hätte führen sollen, ließ das Gericht offen. Hinweise darauf, wie gerichtsfest nachgewiesen werden kann, welchen Inhalt das eigene Bankschließfach hatte, finden sich im Urteil nicht.
Anmerkung
Der Schutz des Ehepartners ist lückenhaft. Der Gesetzgeber oder die Rechtsprechung müssten eine andere Regelung finden. Welcher Ehepartner schafft es schon, - gar bei der Eheschließung - Vertrauen zu verweigern. Und später wird eben auf irgendeinem Wege Geld des Ehepartners veruntreut oder Geld weggenommen. Wer aber zeigt seine Frau an? Wer kann alles lückenlos beweisen und erhält wirklich das Geld zurück?