Der Bundesrat könnte heute das vom Bundestag beschlossene Einspruchsgesetz in den Vermittlungsausschuss verweisen. Einzelne Politiker - wie etwa die baden-württembergische Misterin Krebs (Grüne) - haben angekündigt, im Vermittlungsausschuss das Gesetz so zu verschleppen, dass es in dieser Legislaturperiode nicht mehr vom Bundestag behandelt werden könne und frühestens in der neuen Legislaturperiode neu diskutiert werden könne.
Zu diesem Kunstgriff wird es vermutlich nicht kommen. Zeit Online hat im Einklang mit anderen Berichten am 22. 3. 2013 publiziert:
„SPD wird Leistungsschutzrecht nicht aufhalten: Die Länder werden nicht den Vermittlungsausschuss des Bundesrates anrufen. Damit ist die letzte Hoffnung der Gegner dahin, das Leistungsschutzrecht zu verhindern.”
Die SPD hat sich zu dieser Maßnahme schon deshalb entschlossen, weil die SPD- regierten Länder Hamburg und Nordrhein-Westfalen sowie voraussichtlich sogar noch weitere SPD-regierten Länder keinen Verweisungsantrag gestellt hätten.
Das Gesetz wird somit in Kraft treten. Die Verleger werden umgehend besprechen, wie sie sich im Weiteren verhalten werden.