Das schweizerische Bundesverwaltungsgericht (Az.: B-6831/2011) entschied in einem markenrechtlichen Streit über die Eintragungsfähigkeit der Marken WILSON:

„Bei Wikipedia handelt es sich um eine freie und damit qualitativ nicht kontrollierte Enzyklopädie weshalb sie in der Regel als nur beschränkt beweiskräftig betrachtet wird (…m.w.N.). Wikipedia-Inhalte können darum in der Tat keinen Beweis erbringen, stellen jedoch Indizien dar und erscheinen als ein zulässiges Hilfsmittel, das im Vergleich zu den gedruckten Lexika vollständiger, aktueller und leichter durchsuchbar ist.“

Anmerkung: In Deutschland sind die Gerichte dagegen bislang großzügiger, wie bspw. unsere Beiträge in den "Neuesten Meldungen“ vom 9. Februar 2007 und vom 4. April 2012 zeigen.