Zum Hintergrund:
Das Landgericht Bochum hatte in zwei Parallelverfahren die Angeklagten wegen vollendeten bzw. versuchten, teils "gewerbsmäßigen" Betruges in einer Mehrzahl von Fällen zu Gesamtfreiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Landgericht hatte zuvor festgestellt, dass die Angeklagten in unterschiedlicher Beteiligung bei verschiedenen ausländischen, zumeist asiatischen Wettanbietern zahlreiche Wetten auf Fußballspiele im In- und im europäischen Ausland gesetzt hatten. Zuvor hatten sie mit Spielern oder Schiedsrichtern Manipulationen abgesprochen. Die Wetten wurden über britische Vermittler in Asien abgeschlossen, die Mitarbeiter des britischen Vermittlers hatten jeweils Kenntnis von den Manipulationsabsprachen. Die Wetten der Angeklagten waren in einer Vielzahl der Fälle erfolgreich, die Wettgewinne lagen regelmäßig im hohen fünfstelligen Bereich.
Die Entscheidungen:
Der 4. Strafsenat des BGH (Az.: 4 StR 125/12 und 4 StR 55/12) hat die Verfahren an das Landgericht Bochum u.a. deswegen zurückverwiesen, weil die Vorinstanz in einigen Fällen annahm, der Betrug sei nicht vollendet. Bestätigt hat der BGH die Auffassung des Landgerichts, wonach die Angeklagten die Wettanbieter getäuscht haben, indem sie bei der Abgabe der Wetten gegenüber den Wettanbietern konkludent der Wahrheit zuwider erklärt haben, dass der Verlauf oder der Ausgang der gewetteten Spiele von ihnen nicht beeinflusst worden sei. Dadurch wurde bei den Wettanbietern – jedenfalls in der Form des sachgedanklichen Mitbewusstseins – ein entsprechender Irrtum erregt. „Da nach den Feststellungen die Wettanbieter die Wettverträge nicht abgeschlossen und dementsprechend auch keine Gewinne ausbezahlt hätten, wenn ihnen die Manipulationen der gewetteten Spiele bekannt geworden wären, ist der für die Annahme eines Betruges erforderliche Ursachenzusammenhang zwischen dem täuschungsbedingten Irrtum und der in der Gewinnausschüttung liegenden Vermögensverfügung gegeben.“
Anmerkung:
Nachdem Europol in der vergangenen Woche, auch gestützt auf die Erkenntnisse aus den Bochumer Verfahren, die Aufdeckung eines der größten Wettskandals in der Geschichte des Sports mitgeteilt hat, mehren sich die Stimmen in der Politik nach weiteren Maßnahmen zur Eindämmung des Problems. Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) sprach sich für einen eigenständigen Straftatbestand gegen Manipulationen im Sport aus.