Das schweizerische Bundesverwaltungsgericht (Az.: B-5658/2011) entschied zur Frage, ob die Marke „FRANKONIA“ für Einzelhandelsdienstleistungen in Klasse 35 als Herkunftsbezeichnung aufgefasst werde, somit nicht als Marke eintragungsfähig sei. Im Rahmen des Verfahrens schränkte der Anmelder das Verzeichnis ein, da die beanstandeten Dienstleistungen in Deutschland erbracht werden würden und versah das Verzeichnis mit dem Zusatz „soweit in Deutschland erbracht“.
Das für die schweizerischen Marken und Internationalen Erstreckungen für die Schweiz zuständige IGE teilte im Rahmen einer Beanstandung mit, dass der Inhalt der Marke sich auf die deutsche Region „Franken“ beziehe, und dieser Begriff freihaltebedürftig und „Gemeingut“ i.S.d. Art. 2 Bst. a. MSchG sei. Die italienische, französische und lateinische Schreibweise „Franconia“ sei hochgradig ähnlich.
Das Gericht führte aus, dass sich das Ausschlusskriterium „Gemeingut“ „vorwiegend nach dem Kriterium des beschreibenden Charakters des Zeichens“ bestimme. Maßgeblich seien die durch das Gericht zu bestimmende „Auffassung der Verbraucher“. Grundsätzlich seien „Grenzfälle im Bereich der Zeichen des Gemeingutes einzutragen […] und die endgültige Entscheidung dem Zivilrichter zu überlassen.“ Konkret seien durch das Dienstleistungsangebot Großhändler und Hersteller angesprochen, diese verfügten über eine größere Fachkenntnis. Das italienisch/französische „Franconia“ werde zudem nur selten verwendet, habe keine überragende Bedeutung in der schweizerischen Sprache – gleich in welchem Landesteil. Daher bestünde ein entsprechendes Freihaltebedürfnis nicht (auch nicht zugunsten deutscher Unternehmen, da entsprechende Marken in Deutschland und der EU eingetragen worden seien).
Anmerkung:
Der zuletzt genannte Aspekt bietet ggf. auch in weiteren Staaten einen Ansatz. Bei fremdsprachigen Angaben beziehen sich Markenämter des Öfteren auf Verhältnisse im jeweiligen Land: Hier könnte sich ein Blick in die dortigen Markenregister anbieten, um ggf. entsprechende Argumente zu entkräften. Und vor allem können repräsentative Umfragen helfen. Siehe zu Umfragen in der Suchfunktion „Verkehrsauffassung” und „Befragungstechnik”.