Das AG Frankfurt (Main) setzt in einer Entscheidung 31 C 2528/11 seine kritische Haltung zur Anwendung des Beitrag vom 12.04.2010. Wenn Sie links in der Suchmaske „fliegender Gerichtsstand“ eingeben, finden Sie weitere Treffer.
Nachtrag:
Das LG Frankfurt a.M. hat das Urteil des Amtsgerichts inzwischen aufgehoben, siehe Meldung vom 29. August 2012.