Zum Hintergrund
Ein Verbraucherportal für Mieter hatte verschiedene E-Mails einer Auskunftei, die Vermietern Bonitätsauskünfte über Mieter anbietet, in seinem Weblog trotz eines Vertraulichkeitsvermerks veröffentlicht.
Die Entscheidung
In seinem Urteil Az. 4 O 287/11 bestätigt das LG Saarbrücken seine Untersagungsverfügung. Ein Unterlassungsanspruch ergibt sich für das Gericht aus §§ LG Braunschweig, Az. 9 O 1956/11 - „Rechtmäßige Verlinkung auf Webseiten mit privaten E-Mails“.
2. Die gerichtliche Begründung erfasst viele weitere Fallgruppen. So etwa auch Gemeinschaftsstudien in der Markt- und Sozialforschung, die nur für einige Auftraggeber durchgeführt werden. Bei diesen Studien leidet die Forschung schon immer, also auch schon vor der Internetzeit, darunter, dass einzelne Auftraggeber die Studienergebnisse vertragswidrig weitergeben.