Entschieden hat das Landgericht Ulm, Az. 11 O 10/12, zu Internetforen wie autoscout24.de oder mobile.de. Rechtsgrundlage ist die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Ein Verstoß begründet zugleich einen Wettbewerbsverstoß nach § 4 Nr. 11 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, UWG. Jedes Angebot neuer Pkw im Internet muss daher das – in seiner grafischen Ausgestaltung bereits von Elektrogeräten bekannte – Zeichen zur Angabe von CO²-Emissionen enthalten.


Anmerkung: Das Urteil wurde bereits in einer in den Bibliotheken üblicherweise unauffindbaren Stelle, im Magazindienst 5/2012, veröffentlicht.