Das DPMA hatte 2004 und das BPatG im Jahr 2009 die Eintragungsfähigkeit der Wort-/Bildmarke „FREIZEIT Rätsel Woche“

noch verneint. Das BPatG hatte bei dieser Gelegenheit daneben jedoch auch die Eintragungspraxis des DPMA gerügt.
Die Antragstellerin hat sich generell an den BGH gewandt. Nachdem sich nun der BGH mit der Sache befasst hat, musste das BPatG die Eintragungsfähigkeit der Marke „FREIZEIT Rätsel Woche“ attestieren – nach Ablauf von nunmehr fast 8 Jahren seit der Anmeldung!
Das BPatG (Az.: 29 W (pat) 3/06):

Zwar mögen die einzelnen Gestaltungsmittel, aus denen die vorliegende zu beurteilende Wort-/ Bildmarke … zusammengesetzt ist, wie die Wiedergabe des Wortelements „FREIZEIT“, unterschiedliche Schrifttypen und -größen, verschiedene Farben sowie der Wechsel der Hintergrundfarbe , je für sich genommen noch als werbeüblich anzusehen sein. … Dabei ist auch die Komplexität der Gestaltung ein Indiz für die Schutzfähigkeit, denn je höher diese ausfällt, umso eher wird der Verkehr geneigt sein, … sie als Herkunftshinweis aufzufassen … Eine solche Komplexität kann vorliegend aber nicht verneint werden.

Anmerkung:
Wir berichteten bereits mehrfach über Markengestaltungen wie „Hey“ oder „Cosy & Trendy“. Angesichts der Fülle vergleichbarer Marken und dieser klaren Entscheidung kann nun aber in Zukunft eher gehofft werden, bei entsprechend komplexer Ausgestaltung der Wort-/Bildmarke zur Eintragung zu gelangen.