Der Fall:
Die beiden Söhne des Schauspielers Uwe Ochsenknecht, Jimi Blue und Wilson Gonzalez Ochsenknecht, wurden dabei beobachtet, wie sie Fahrräder traktierten, Blumenbeete zerstörten und eine Telefonzelle auseinandernahmen. Hierüber berichtete die „Sächsische Zeitung“ in ihrer Online-Ausgabe unter „www.sz-online.de“. Das OLG Hamburg untersagte die Berichterstattung. Es hielt , wie schon zuvor das LG Hamburg die identifizierende Berichterstattung über Straftäter im Falle von prominenten Jugendlichen für unzulässig (OLG Hamburg, Urteil v. 01.09.2009, Az. 7 U 33/09).
Entscheidung:
Das BVerfG entschied nun - auch entgegen einer Stellungnahme der Hamburger Justizbehörde - in seinen Beschlüssen Az. 1 BvR 2499/09 und Az. 1 BvR 2503/09, dass die Berichterstattung über Bagatelldelikte auch bei noch jugendlichen Prominenten zulässig ist. Die Meinungsfreiheit der verantwortlichen Verlegerin überwiege in dieser Konstellation die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts der beiden Ochsenknecht-Söhne. Jugendliche bedürften zwar eines besonderen Schutzes, der aber unter Berücksichtigung des von den Söhnen selbst aufgebauten Öffentlichkeitsimages als „Wilden Kerlen“ zurücktreten müsse.