Der BGH-Beschluss Az.: II ZB 9/11 kann Kanzleien oft helfen, wenn sie einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, 31. Oktober 2011. Bitte geben Sie „Organisation Kanzlei” und „Wiedereinsetzung“ in die Suchmaske im linken Rahmen der Webseite ein, Sie werden, meinen wir, für die Praxis wichtige Informationen finden.