Selbsteinschätzung eines Richters in der Deutschen Richterzeitung (DRiZ 88, 95) „Seit einigen Jahren bin ich in einem Senat tätig, der u.a. Mietsachen bearbeitet. Das sind beim OLG wegen § 29 a ZPO Gewerberaummietsachen. Da hat man dann, da sich die Zuständigkeit nach dem Namen des Vermieters richtet, gewissermaßen „Stammkunden“, darunter die „Abschreibungskünstler“. In deren Augen sind die Richter (einschließlich der am OLG) - darüber brauchen wir uns nichts vorzumachen - kleine Würstchen. Das ist, was die finanziellen Verhältnisse betrifft, sicherlich richtig, gilt aber auch in „gesellschaftlicher“ Hinsicht. Ich habe noch nie gehört oder gelesen, daß ein Richter nur aufgrund seines Amtes eine Einladung zu einem sog. gesellschaftlichen Ereignis erhalten hätte oder daß aus Anlaß des 60. Geburtstages eines Richters von offizieller Seite ein Empfang gegeben worden wäre.“