A. Urteile über Straftaten Prominenter im privaten Bereich
Hier können Sie das Urteil (judgement) des EGMR Az.: 39954/08 zur Wort- und Bildberichterstattung über Prominente nach „privaten” Straftaten nachlesen:
Es durfte berichtet werden, dass ein Prominenter, der im Tatort einen Kommissar darstellte, „was arrested at the Munich beer festival (Oktoberfest) for possession of cocaine”.
B. Publikationen über andere Ereignisse mit Prominenten
Vor fünf Tagen konnten wir an dieser Stelle bereits über ein Urteil dieses Straßburger Gerichtshofs ebenfalls vom 7.2.2012 berichten, das eine Publikation über Prinzessin Caroline von Hannover für rechtmäßig erklärte.
C. „Ins Lot gebracht” hat der EGMR seine Rechtsprechung insofern, als er am 24.6.2004 Urteile deutscher Gerichte zu Prinzessin von Hannover unter heftigen Protesten deutscher Experten für rechtswidrig erklärte. Diese Entscheidung vom 24.6.2004 wurde nun zwar nicht aufgehoben, jedoch austariert, und zwar auch in Details. Ein solches Detail ist die frühere Unterstellung, die Prinzessin sei für Fotos gravierend belästigt worden.
D. Alle diese Urteile sind über das Presserecht hinaus vielfach von Bedeutung.
Insbesondere:
1. Der Europäische Gerichtshof hat in den Urteilen vom 7.2.2012 durchgehend Entscheidungen der deutschen Gerichte aller Instanzen für falsch erachtet.
2. Alle Gerichte, auch der EGMR, müssen sich fragen lassen, ob es erforderlich ist, derartig umfangreiche Entscheidungen zu fällen. Zusammen umfassen allein die hier erwähnten Entscheidungen ein Buch.