Nach welch unterschiedlichen Kriterien die Gerichte den Streitwert für Unterlassungsklagen zu unverlangt zugesandten Werbemails bemessen, hatten wir bereits berichtet (vgl. Einträge vom 25.3.2007: 10.000 € und vom 7. Oktober 2003: 7.500 €).
Das Amtsgericht Mühlheim hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 17.05.2011 (27 C 2550/10) einen Streitwert von lediglich 500,- EUR für die Zusendung von durchschnittlich 1,5 Werbemails pro Woche angenommen, sofern die Mails auf den ersten Blick als Werbung zu erkennen sind. Das Unterlassungsinteresse des Klägers habe sich dabei, so das Gericht, an den zu schätzenden zukünftigen betriebswirtschaftlichen Kosten zu orientieren, die bei Fortsetzung der unberechtigten Werbungsversendung zu erwarten gewesen wären. Auf Gewohnheitsrecht oder eine beabsichtigte Sanktionswirkung sei bei der Streitwertfestsetzung hingegen nicht abzustellen.
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