Auf diese Idee muss man erst kommen: Die Bezeichnung „Junior Personalreferent Recruiting” diskriminiere. Bekanntlich wurden bei Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) besorgt, der weite Wortlaut der Anti-Diskriminierungsvorschriften (insbesondere Az.: 5 Sa 847/11) zu entscheiden. Geklagt hatte ein älterer Bewerber wegen einer angeblichen (mittelbaren) Diskriminierung durch die Stellenbezeichnung „Junior Personalreferent Recruiting“.
Das LAG Berlin hat sich veranlasst gesehen, ausführlich darzulegen, warum nicht diskriminiert wurde:

„Mit der Voranstellung des Wortes 'Junior' vor der Stellenbezeichnung ... wurde nicht auf das Alter des gewünschten Stelleninhabers, sondern allein auf dessen Stellung in der betrieblichen Hierarchie der Beklagten hingewiesen. Das Wort 'junior' bedeutet im Englischen zwar auch 'jung'. Wird es indes in Zusammenhang mit einer betrieblichen Stellung verwendet, bedeutet es „von geringerem Dienstalter“ bzw. „von niedrigerem Rang“ (vgl. Ponds Standardwörterbuch Englisch-Deutsch), ohne Bezug zum Alter des betreffenden Mitarbeiters. Allein in dieser Bedeutung wird es inzwischen allgemein auch im Deutschen verwendet, wenn es um die Bezeichnung einer betrieblichen Rangstellung geht….“

Dem LAG erschien es zweckmäßig hinzuzufügen:

„Es lag erkennbar im betrieblichen Interesse der Beklagten, in ihrer betrieblichen Organisation im Bereich des Personalwesens zwischen erfahreneren und weniger erfahrenen Mitarbeitern zu differenzieren [, wodurch] der zumeist geringeren beruflichen und stets fehlenden betrieblichen Erfahrung neu eingestellter Mitarbeiter Rechnung [getragen werden kann]…“