Hinz führt schon in der zweiten Instanz einen Prozess gegen Kunz, einem sehr unangenehmen Zeitgenossen. Diesmal will er aber gewinnen. Er fragt seinen Anwalt, ob man nicht mit einer Kiste Champagner beim Richter etwas nachhelfen könnte. „Um Himmels willen“, meint der Anwalt, „Das könnte als Bestechung ausgelegt werden.“ Der Prozess läuft und Hinz gewinnt. „Gut, dass sie dem Richter keinen Champagner geschenkt haben“, meint der Anwalt. Hinz grinst in sich hinein. „Ich habe ihm eine Kiste Champagner schicken lassen. Allerdings im Namen von Kunz.“