Ein Interessenverband der Brauereiwirtschaft hielt auf seinem Internetauftritt redaktionelle Informationen vor. Geltend gemacht wurden positive Auswirkungen des Trinkens von Bier auf die Gesundheit und auf den menschlichen Körper hat. Es wurde betont, dass der moderate Genuss von Bier Demenz und anderen Krankheiten vorbeugen könne.
Das Landgericht Berlin (Urteil vom 10.05.2011 - 16 O 259/10) gab der Klage auf Unterlassung statt und verurteilte den Beklagten zur Unterlassung der gesundheitsbezogenen Aussagen nach §§ Az.: I ZR 72/84). Hilfreich ist für die Verlage beispielsweise oft das Urteil des OLG Hamburg (Az.: 3 W 224/07). Ein Beispiel dafür, dass die Grundgedanken des Urteils Frank der Tat immer mehr zurückgedrängt werden, sind gegenwärtig einige Urteile zur Kundenzufriedenheitsforschung: Obwohl die Kundenzufriedenheitsforschung nachweisbar zur Forschung betrieben wird, nehmen diese Urteile an, es handele sich um Werbung, - eben nur, weil erforscht wird, ob der Kunde zufrieden ist. und nicht etwa um etwas zu verkaufen.