Das schweizerische BVGer (Az.: B-1995/2011) befasste sich mit dem Widerspruchsverfahren gegen die u.a. für Kaffee angemeldete schweizerische Marke „Caffé Cosi“, die aus der Wort-/Bildmarke „Coca Cola“ angegriffen wurde. Konkret standen sich folgende Zeichen gegenüber.

Das schweizerische BVGer lehnte eine Verwechslungsgefahr i.S.d. 28 W (pat) 239/03 im Rahmen der Verwechslungsprüfung zur Kennzeichnungskraft explizit die weltweite Bekanntheit der Widerspruchsmarke berücksichtigt und sich somit anders als das schweizerische Gericht entschieden.