Wir zitieren nur selten aus Zeitungsartikeln. In der F.A.Z. vom 27. September findet sich jedoch eine Passage, die für Viele, auch für viele Juristen, besonders instruktiv sein wird. Der Staatsrechtler Möllers antwortet auf die Frage, ob sich das Bundesverfassungsgericht auch in seinem vor kurzem verkündeten Urteil zur Griechenland-Hilfe und zum Euro-Rettungsschirm mehr hätte zurücknehmen sollen:
Ich würde das Euro-Urteil bereits als eine Zurücknahme der bisherigen Rechtsprechung deuten, die den Anspruch erhob, den Integrationsprozess umfassend zu kontrollieren und die EU zu stoppen, wo sie ihre vertraglichen Grundlagen überschritten hat. Im neuesten Urteil zur Euro-Rettung hat das Gericht darauf verzichtet zu prüfen, ob die EU mit den Rettungsmaßnahmen ihre eigenen Verträge eingehalten hat. Vieles spricht aber dafür, dass dies nicht der Fall war.”