Das Oberlandesgericht Celle hat in seiner Entscheidung Az.: 4 U 199/09 die Orgelmusik aus einem nahegelegenen Dom als eine unwesentliche Beeinträchtigung gewürdigt und die Unterlassungsklage eines Nachbarn abgewiesen. In einem Ortstermin gelangte das Gericht zu dem Ergebnis, dass die Musikgeräusche nicht wegen eines besonders unangenehmen Charakters unzumutbar seien.
Aus der Begründung:
Das Gericht stellte in seinem Urteil klar, dass Nachbarn aus Morgendliches sakrales Glockenläuten

  • Geräuschimmissionen von kommunalem Musikfestival
  • Weiden lassen von Rindern mit Kuhglocken zwischen 20:00 und 07:00 Uhr
  • Lärm durch Windkraftanlage
  • Ruhestörung durch Hahn
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