Mit einem noch nicht im Volltext veröffentlichten Urteil vom 20. September 2011 – 9 AZR 17/10 – entschied das BAG, dass ein Urlaubsabgeltungsanspruch dann nicht entsteht, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod eines Langzeiterkrankten endet.
Die Entscheidung bestätigt die bisherige höchstrichterliche Judikatur zum Urlaubsabgeltungsanspruch im Todesfall, an der das BAG ungeachtet der EuGH-Entscheidungen vom 20. Januar 2009 – C 350 und 520/06 – „Schultz-Hoff“ und „Stringer“ - festhält: Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung – BAG, NZA 1992, Seite 1088 – erlosch auch bisher der Urlaubsanspruch beim Ende des Arbeitsverhältnisses durch Tod des Arbeitnehmers, sodass ein noch nicht entstandener Urlaubsabgeltungsanspruch durch Erben nicht erfolgreich geltend gemacht werden kann.