Wir berichten an dieser Stelle regelmäßig über neue Entscheidungen zur Organisation einer Rechtsanwaltskanzlei. So etwa am 25. Februar 2011 (Bundesgerichtshof: Absicherung bei Fristverlängerung), 13. September 2010 (ebenfalls BGH: Maßnahmen zur Fristenkontrolle müssen schnellstmöglich unternommen werden), 29. März 2010 (Bundesarbeitsgericht zur Kanzleiorganisation mit Vorfristen) oder 31. Oktober 2007 (BGH: Einige wichtige Grundsätze zur Organisation von Kanzleien).
In einem neuen Urteil Az.: XII ZB 88/11 ging es um den Fall, dass in der Handakte die Frist falsch notiert war. Die Berufungsbegründung war wegen dieses Fehlers zu spät eingereicht und der Antrag auf Wiedereinsetzung vom Berufungsgericht zurückgewiesen worden. Der BGH bestätigte diese Entscheidung. Denn der Rechtsanwalt hätte anhand der Handakte prüfen müssen, ob die Berufungsfrist eingehalten worden ist. Hierbei hätte er anhand der gerichtlichen Eingangsbestätigung bemerken müssen, wann die Berufung beim Gericht tatsächlich eingegangen ist.