Das OLG Frankfurt a.M. (Az.: 6 W 54/11) hat den Slogan „Schönheit von innen“, der im Zusammenhang mit der Vermarktung von Nahrungsergänzungsmitteln genutzt wurde, als schutzwürdig nach Beitrag vom 03. März 2010 - markenrechtlich gestärkt. Muss dennoch der markenrechtliche Schutz mangels Originalität versagt werden, wird vermehrt - wie das Urteil des OLG Frankfurt a.M. zeigt - mit Hilfe des UWG geschützt.