Nach vier Jahren und zwei Instanzenzügen sowie einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht nun fest: Die Berichterstattung in BUNTE Nr. 11/2007 über die Modewoche in Paris, in der es u. a. um Charlotte Casiraghi ging, war rechtmäßig. Angegriffen wurde für Charlotte Casiraghi nur die Wortberichterstattung.
Das Kammergericht hat mit Beschluss vom 28.07.2011 die Berufung von Charlotte Casiraghi gegen das zu ihren Lasten ergangene Urteil des Landgerichts Berlin zurückgewiesen. Dies hatte das Kammergericht schon in einem Hinweis vom 09.06.2011, den sie hier abrufen können, angekündigt und ausgeführt: „Die Klägerin zeigt in der Berufungsbegründung keine Gesichtspunkte auf, die eine abweichende Entscheidung rechtfertigen könnten. Die Klägerin beanstandet allein den dogmatischen Ansatz des Verfassungsgerichts. Umstände die ein Überwiegen ihres Schutzinteresses begründen könnten, benennt sie nicht.“ - Hierauf hatte die Klägerin dann gar nicht mehr erwidert.
Über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das die Berliner Gerichte erst zur Einsicht bringen musste, haben wir hier berichtet. Das BVerfG hat auf den Inhalt der Wortberichterstattung abgestellt und dargelegt, dass nur Verhaltensweisen aus der Sozialsphäre beschrieben wurden, die Charlotte Casiraghi auf Veranstaltungen gezeigt hat, welche erkennbar an die Öffentlichkeit gerichtet waren. Die Ausgangsveröffentlichung, gegen die Charlotte Casiraghi vorgegangen war, finden sie hier.