„Ein serbischer Jurist, dem man den Spitznamen 'Blonder' verpasst hatte, klagte gegen einen Journalisten, der ihn in der Zeitung 'Kikindske' verspottet hatte: nicht nur per Wort, sondern auch mit dem Foto einer Blondine in Unterwäsche. Der Journalist war zunächst in Serbien wegen Beleidigung verurteilt worden, hat dann aber dagegen Beschwerde beim EGMR eingelegt und Recht bekommen."
Quelle: Leuthner, Gesetzliche Kuriositäten & bürokratische Monster.