In zwei uns soeben zugestellten Beschlüssen hat das DPMA eine unmittelbare Verwechslungsgefahr zwischen LISA und Elisa Cosmetics (Az.: 30 2008 021 543.7 / 03) bzw. Elisa Baby (Az.: 30 2008 021 542.9 / 03) festgestellt und die Löschung der angegriffenen Marken angeordnet.
Das DPMA stellte fest, dass die Marke LISA einen „normalen“ Schutzumfang aufweist und ELISA bei gegebener Warenidentität im Rahmen der Ähnlichkeitsprüfung zu nahe an LISA gerät. Hierbei sei zu beachten, so das DPMA, dass der (jeweils) an zweiter Stelle erscheinende Zeichenbestandteil (Cosmetics bzw. Baby) als beschreibender Sachhinweis wahrgenommen werde. Das Amt weiter:

„Soweit sich demnach vorrangig „Elisa“ und „LISA“ gegenüberstehen, lässt der Gesamteindruck in klanglicher und begrifflicher Hinsicht keine hinreichende Differenzierung zu. Auch wenn die angegriffene Marke gegenüber der Widerspruchsmarke am Wortanfang ein zusätzliches „E“ enthält, bildet dieses kein relevantes Abgrenzungsmerkmal. Denn die Markenwörter sind gleichermaßen die Kurzform des weiblichen Vornamens „Elisabeth“. ...“

Anmerkung:
Die Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig.