In seinem Urteil Az.: 5 AZR 191/10 entschied der Fünfte Senat des BAG, dass arbeitsvertragliche Altklauseln, die nach der Schuldrechtsmodernisierung den Forderungen der 9 AZR 610/05 - NZA 2006, S. 1042, und - Widerruf privater Nutzung eines Firmenwagens - vom 19. Dezember 2006 - 9 AZR 294/06 - NZA 2007, S. 809).
Anmerkung
Trotz dieser grundlegenden Diskrepanz hat der Fünfte BAG-Senat sowohl von einer Anfrage beim Neunten-BAG-Senat als auch von einer Vorlage an den Großen BAG-Senat abgesehen. Die Praxis wird daher bis auf weiteres mit diesen Unterschieden leben müssen.